Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir ein Session-Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit einverstanden sind, freuen wir uns, wenn Sie unsere Webseite weiter erkunden. Sollten Sie der Verwendung nicht zustimmen, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Di, 15. März 2016 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Insolvenzverfahren wirkt sich nicht auf externe Rechnungslegung aus - hoher Aufwand für Insolvenzverwalter und eigenverwaltende Schuldner
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat keine Auswirkungen auf die steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten des Schuldners, einschließlich der Publizitätsplichten, § 155 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 InsO. Jedoch beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den Schuldner ein neues ...