Das Insolvenzverfahren ist ein Verfahren der kollektiven Zwangsvollstreckung. Kollektiv bedeutet, dass alle Gläubiger zusammenkommen, um sich gemeinschaftlich am Vermögen des Schuldners schadlos zu halten. Die Gläubiger werden in der Regel quotal nach Abzug hoher Kosten befriedigt. Früher hieß das Insolvenzverfahren "Konkurs", das stammt vom lateinischen Wort "concurrere" = zusammenkommen.
In der Zeit bis zum Insolvenzantrag gilt dagegen der zwangsvollstreckungsrechtliche Prioritätsgrundsatz. Frühere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gehen späteren Maßnahmen vor. Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger, etwa durch das Finanzamt oder durch Sozialversicherungsträger, sind in der Krise typisch und grundsätzlich wirksam. Durch den Abgang von Vermögenswerten wird die Krise noch verschärft. In Krisengesprächen zur Vermeidung einer Insolvenz kann es helfen, auf die Rückschlagsperre des § 88 InsO hinzuweisen.