Wenn es eng wird, steigt die Gefahr. Die Verantwortlichen im Unternehmen, aber auch das Umfeld, Banken, Lieferanten sowie Rechts- und Steuerberater des Unternehmens, sind in der Krise einem deutlich höheren Geschäfts- und Haftungsrisiko ausgesetzt. Sanierung muss darum rechtssicher sein. Am Anfang stehen Sanierungsgutachten, die nur dann einen Wert haben, wenn sie den Standards der Rechtsprechung genügen. Sie schützen die Geschäftsführung, reduzieren Anfechtungsgefahren, privilegieren Sanierungsbeteiligungen und sind Grundlage für staatliche Fördermaßnahmen in der Krise. Auch in der Umsetzung sind rechtliche Stolpersteine zu beseitigen.
Ihr Nutzen: rechtliche Beratung und wirtschaftliche Kompetenz sind bei uns eng verknüpft. Wir beraten umfassend und zeigen trittfeste Pfade in unsicherem Gelände.
RA Dr. Andreas Möhlenkamp, LL.M. corp. restruc.