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Rechtsberatung und UNternehmenssanierung
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Rechtzeitig sanieren, hohe (Insolvenz-) Kosten vermeiden

22. Dezember 2014


 

Viele Unternehmen scheuen in der Krise die Zusammenarbeit mit einem Insolvenzverwalter. „Meistens zu Recht“, meint RA Dr. Andreas Möhlenkamp. In der Unternehmenskrise müsse es darum gehen zu helfen. „Sanieren heißt heilen, nicht das Unternehmen ohne Not ins künstliche Koma der Insolvenz zu legen“, so Möhlenkamp. Zwar muss die Insolvenz angemeldet werden, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ein eigenverwaltetes Insolvenzplan­verfahren kann dann eine Option sein. Das Insolvenzverfahren hilft gelegentlich auch dann, wenn einzelne Gläubiger nicht verhandlungsbereit sind. Aber die Insolvenz sollte das letzte Mittel sein. Wird das Unterneh­men rechtzeitig außergerichtlich saniert, lassen sich Werte bewahren und hohe Kosten vermei­den.

Gerade auch in der Eigenverwaltung entstehen Kosten durch die - grundsätzlich notwendige - Beratung, durch den Sachwalter, der die Aufsicht führt, und durch das Gericht. Die positiven Insolvenzeffekte wiegen die Kosten selten auf. Hinzu kommt neben dem Reputationsverlust eine geringe Planbarkeit des Insolvenzverfahrens. Dagegen stehen die Chancen der außergerichtlichen Sanierung. „Das Geschäftsmodell des Unternehmens muss grundsätzlich stimmen, alles andere lässt sich steuern“, ist Möhlenkamp überzeugt. Leistungs- und finanzwirt­schaftliche Maßnahmen, Cash-Management und Kostencontrolling, Vertragsver­hand­lungen und Finanzierungsgestaltungen auf der Basis einer eingehenden Ist-Analyse und einer passenden Strategie: all das sichert den Sanierungserfolg – gerade auch zugunsten der Gläubiger.

 

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