Hinweis zum Datenschutz

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir ein Session-Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit einverstanden sind, freuen wir uns, wenn Sie unsere Webseite weiter erkunden. Sollten Sie der Verwendung nicht zustimmen, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Rechtsberatung und UNternehmenssanierung
"News und Aktuelles"

News und Aktuelles

Öffentliche Hilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten – Neue Leitlinien der EU-Kommission

22. Dezember 2014


 

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat neue Leitlinien für Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten veröffentlicht. Alle öffentlichen Förderprogramme und Zahlungen an Unternehmen in der Krise bedürfen der Genehmigung durch die Kommission, wenn es sich bei der Zahlung um eine Beihilfe handelt und die Bagatellschwelle von 200.000 Euro nicht überschritten wird. Dr. Andreas Möhlenkamp hat die neuen Leitlinien in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), Ausgabe v. 31. Oktober 2014, analysiert (Möhlenkamp, Die Leitlinien der Kommission im System des europäischen Beihilferechts, ZIP 2014, Beilage zu Heft 44). Er kommt zu dem Ergebnis, dass kleinere Unternehmen profitieren könnten, wenn die Mitgliedstaaten mitziehen und Förderprogramme für Unternehmen (auch) in der Krise auflegen. Bis zum 15.2.2015 müssen Programme angepasst sein. Große Unternehmen müssen dagegen besonders aufpassen, dass die öffentlichen Mittel nicht zurück gefordert werden oder dass Wettbewerber nicht gegen die Gewährung eines Zuschusses als Beihilfe klagen.

 

Weiterführende Infos

Mehr zur Kategorie:
Wirtschaft

Mehr zum Thema: