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AGR-InsO: Andreas Möhlenkamp kommentiert EuInsVO und EGInsO

09. Januar 2025


Kommentar zum Insolvenzrecht von Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier (AGR-InsO) erschienen

 

In der Anfang 2025 erschienenen 5. Auflage des AGR-InsO kommentiert Andreas Möhlenkamp in der Nachfolge von Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Mainz, Teile der EuInsVO sowie das EGInsO. Aus der EuInsVO wird das sog. Sekundärinsolvenzverfahren bearbeitet. Das ist ein gesondertes Insolvenzverfahren über das im europäischen Ausland belegene Vermögen. Das Schuldnerunternehmen muss im Ausland eine Niederlassung haben. Da Sekundärinsolvenzverfahren eine Unternehmenssanierung erschweren können, sind die Voraussetzungen und Wirkungen von Zusagen zur Vermeidung von Sekundärinsolvenzverfahren, Art. 36 EuInsVO, besonders wichtig, sowie die - leider zu strengen - Voraussetzungen für international abgestimmte Sanierungspläne, Art. 47 Abs. 2 EuInsVO.

Das von Andreas Möhlenkamp kommentierte EGInsO regelt verschiedene Überleitungen von der EuInsVO in das nationale (Insolvenz-) Recht.

 

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